Lehrplan
AUSBILDUNG ZUM/R TIER-AKUPUNKTEUR/IN
Beginn 1. Mai 2012
Beginn 1. Oktober 2012
(Die Praxisblöcke finden an Wochenenden statt)
Dauer 13 Monate
Mit diesem Ausbildungsgang haben Sie die Möglichkeit, auch nebenberuflich den Beruf des Tier-Akupunkteurs nach den Regeln der
Traditionellen Chinesischen Medizin zu erlernen.
Bitte lassen Sie sich unsere ausführliche Infomappe schicken:
hundpferdkatz@arcor.de
Ablauf der Ausbildung
Mit diesem Ausbildungsgang haben Sie die Möglichkeit, sich auch nebenberuflich zum/r Tier-Akupunkteur/in ausbilden zu lassen. Sie erlernen die Inhalte, Diagnosefindung und Akupunkturbehandlung nach TCM (traditionelle chinesische Medizin). Dies erfordert genaue Kenntnisse der Zusammenhänge in der TCM, die sie innerhalb eines Jahres theoretisch und praktisch bei uns lernen. Klassische Akupunktur nach TCM kann man nicht an ein paar Wochenenden lernen. Eine Akupunktur nach Standardtabellen hat nichts mit TCM zu tun und bietet dem Therapeuten daher nur ein äußerst reduziertes Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten. Ihre Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die durch eine Prüfungsurkunde bestätigt wird.
Sie erhalten jeden Monat ein Manuskript, das Ihnen die theoretischen Kenntnisse vermittelt. Bestandteil der Manuskripte sind ein Hausaufgabenteil sowie ein Teil mit Tipps für die Praxis. So dient jedes Manuskript außerdem als Arbeitshilfe Nachschlagewerk für die spätere Praxis.
Bis zum 30. bzw. 31. des Monats schicken Sie den jeweiligen Hausaufgabenteil an uns. Sie erhalten die Korrektur und das Manuskript für den neuen Monat bis zum 4. des neuen Monats. Sollten Sie einmal später mit dem Durcharbeiten fertig sein, ist das nicht schlimm, Sie erhalten das neue Manuskript dann zeitlich entsprechend. Selbstverständlich dürfen Sie auch früher mit der Bearbeitung fertig sein.
Die Inhalte sind so konzipiert, dass sie innerhalb eines Monats durchgearbeitet werden können. Die Inhalte bauen durchgängig aufeinander auf. Das Schwerste beim Lernen der TCM ist das Umdenken auf deren Sichtweise. Daher sollte man die Möglichkeit haben, in Ruhe und mit Zeit und „Muße“ zu lesen.
Die Praxis-Blöcke finden jeweils am Ende der ersten und zweiten Hälfte der Ausbildung statt. Sie dienen zur Wiederholung, zur Beantwortung offener Fragen und selbstverständlich zum praktischen Üben. Ort hierfür ist 63322 Rödermark. Für die praktische Arbeit am Pferd fahren wir zu zwei verschiedenen Höfen.
Im 12.Monat bekommen Sie eine umfangreiche Probeprüfung (= ihr 12. Manuskript), die Sie bis zur Prüfung zu Hause durcharbeiten. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, den kompletten Lernstoff noch einmal intensiv zu wiederholen und bereitet Sie gezielt auf die Prüfung vor. Diese findet an einem gesonderten Tag am Ende der Ausbildung statt.
Die Kosten betragen 13 x € 195,- pro Monat und beinhalten o.g. 12 Manuskripte, die Prüfung, Praxistage, eine evtl. Hospitation, die Hausaufgabenbearbeitung, die Betreuung durch Hundpferdkatz sowie die Behandlungen in der Praxis mit dem eigenen Tier. Es entstehen keine zusätzlichen Prüfungs- oder Aufnahmegebühren. Nicht in den Kosten enthalten sind evtl. anfallende Übernachtungs- und Fahrtkosten zu den Praxisblöcken bzw. zum Prüfungstag sowie den Fahrtkosten für die Dozentin zu Ihrem Wohnort, falls Sie dies vereinbaren. Getränke und Verpflegung an den Praxistagen stehen Ihnen zur Verfügung. Die monatlichen Gebühren von € 195,- müssen am 1. eines jeden Monats eingehen.
Bei Zahlungsverzug kann ein Teilnehmer bis zur Zahlung vom Unterricht ausgeschlossen werden. Prüfungen können erst abgelegt werden, wenn der gesamte Betrag gezahlt wurde.
Ihre Anmeldung können Sie innerhalb 14 Kalendertagen nach Anmeldedatum widerrufen. Kündigungen sind ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit oder ähnliche Knebelverträge, jedoch sind aufgrund der sehr kleinen Gruppengröße folgende Regelungen notwendig:
Bei Kündigung
- …bis 30 Tage vor Ausbildungsbeginn ist die erste Rate zu zahlen.
- …bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn sind die ersten 3 Raten zu zahlen.
- …Innerhalb des ersten Ausbildungsmonats sind die ersten 3 Raten zu zahlen.
- …Innerhalb des zweiten Ausbildungsmonats sind die ersten 3 Raten zu zahlen.
- …Ab dem 3. Ausbildungsmonat gilt eine Frist von 14 Tagen zum Monatsende.
Umgekehrt ist auch Hundpferdkatz berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen, bzw. fristlos zu kündigen, wenn wiederholt grobe Verstöße vorliegen oder wenn z.B. mangelnde Mitarbeit vorliegt. Denn nach unserem Verständnis bedeutet die Teilnahme an einer privaten Ausbildung nicht automatisch das Erlangen der Prüfungsurkunde. Bis zum Kündigungszeitpunkt gezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet.